Containerdienst
Fachunternehmen für Kanal-, Rohrreinigung & Containerdienst
Unsere Leistungen:
- Containerstellung von 1 – 10 m³
- Anlieferung von Schüttgütern
- Erdbau
- kleine Abbruch & Abrissarbeiten-weitere Leistungen auf Anfrage


Anlieferung von Schüttgütern:
- Kies
- Rindenmulch 0/40
- Betonrecycling 0/32
- Hackschnitzel
- Brechsand
- Füllboden
- Pflastersplitt 2/5
- Oberboden
- erdfeuchter Fertigbeton
- Mutterboden mit Humusanteil
Welchen Abfall entsorgen wir für sie:
- Bauschutt (rein, recyclefähig)
- Bauschutt (nicht recyclefähig)
- Bau – und Abbruchabfälle gemischt mit max. 15 % mineralische
- Gips, Rigips, Gipshaltige Baustoffe wie Ytong/Porenbeton
- Sperrmüll
- Gartenabfälle / Laub, Rasen, Baum & Heckenschnitt, Strauchwerk,
- Stammholz, Wurzeln & Stubben
- Erdaushub/ Natürlicher und nicht verunreinigter Boden
- gemischte Siedlungsabfall
- Holzabfälle unbehandelt & behandelt AI-AIII
- Holzabfälle schadstoffbelastet AIV
- Glas
- Altpapier & Kartonage
- Schrott Gemische aus Eisen & NE -Eisenmetalle
- Kunststoffe / Verkleidungen/ Verpackungen
- mineralisch & nicht mineralische Dämmmaterialien
Flüssiger Abfall:
- Abwasser / Fäkalien
- Fettschlamm aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
- Regenwasser


Beladungshinweise unserer Container:
- Container nur für den dafür vorgesehenen Abfall beladen
- Container max. bis Oberkante beladen
- Sortenreine Befüllung der Container spart Geld, besprechen sie die Zuladung vor der Bestellung persönlich mit uns.
- Container nicht eigenständig verrücken oder mit Bagger und Radlader verschieben- Container können während des Beladevorgangs grundsätzlich nicht gedreht werden.
Zufahrt freihalten und herrichten:
Gewährleisten Sie die Befahrbarkeit Ihres Grundstückes und der Zufahrtswege.
Beachten Sie ebenso, dass die Bodentauglichkeit der Zu- u. Abfahrtwege als auch des Containerstellungsplatzes gewährleistet sein muß.
Weisen sie uns schon bei Auftragserteilung auf besondere Risiken bezüglich der Bodenverhältnisse hin, wie z.B. Kabelschächte, Versorgungsleitungen, Hohlräume wie Gruben und Schächte.
Achtung für behördliche Genehmigungen für das Abstellen unserer Container im öffentlichen Bereich, ist grundsätzlich der Auftraggeber verantwortlich, jede Gemeinde bzw. Stadt hat unterschiedliche Regelungen.